Tschechien hat kein Gesetz, das Wildcampen landesweit verbietet, und das hilft dir weniger, als es klingt. Zwei Gesetze decken in der Fläche fast jeden Platz ab, an dem du übernachten würdest: das Waldgesetz für den Wald und das Naturschutzgesetz für Nationalparks und Landschaftsschutzgebiete. Was danach übrig bleibt, gehört jemandem, und dann entscheidet der Eigentümer.
Im Wald ist beides verboten, lagern und stehen
Paragraf 20 des lesní zákon (Gesetz 289/1995 Sb.) verbietet im Wald das Rauchen, das Entzünden und Unterhalten offener Feuer sowie das Tábořeni, also Lagern und Zelten, außerhalb ausgewiesener Plätze. Der Hasičský záchranný sbor, die tschechische Feuerwehr, nennt dieselbe Vorschrift, dazu ein Bußgeld von bis zu 15.000 Kč und die Regel, dass offene Feuer auch im Umkreis von 50 m um den Waldrand verboten sind (geprüft am 15. September 2026).
Für dich im Wohnmobil ist die zweite Hälfte die wichtigere. Lesy České republiky, der Staatsforstbetrieb, schreibt es so: das Waldgesetz verbietet, mit Kraftfahrzeugen im Wald zu fahren und zu stehen. Eine Ausnahme kann nur der Waldeigentümer erteilen, bei Staatswald also die zuständige Forstverwaltung, und die Einfahrtgenehmigung (povolenka k vjezdu) wird ausdrücklich nicht für Ausflüge, Pilzesammeln oder Feiern ausgestellt (geprüft am 15. September 2026). Damit fällt der Forstweg mit der Wendeplatte am Ende weg, auch wenn dort kein Schild steht. Das Verbot steht im Gesetz, nicht am Waldrand.
Nationalpark und CHKO: dieselbe Antwort, andere Behörde
Im Nationalpark verbietet Paragraf 16 Absatz 2 des Naturschutzgesetzes (Gesetz 114/1992 Sb.) zwei Dinge, und die Verwaltung des Krkonošský národní park zitiert beide wörtlich. Erstens tábořit a rozdělávat ohně mimo místa vyhrazená orgánem ochrany přírody, also zelten und Feuer machen außerhalb der von der Naturschutzbehörde ausgewiesenen Plätze. Zweitens vjíždět a setrvávat s motorovými vozidly a obytnými přívěsy mimo silnice, místní komunikace a místa vyhrazená, also mit Kraftfahrzeugen und Wohnanhängern abseits von Straßen, örtlichen Wegen und ausgewiesenen Flächen einfahren und stehen bleiben (geprüft am 15. September 2026).
In den CHKO, den chráněná krajinná oblast (Landschaftsschutzgebiete), gilt nach der AOPK ČR das Verbot von Zelten und Feuer außerhalb der bebauten Ortsflächen. Und ein Satz derselben Behörde gilt überall: eine Ausnahme oder Genehmigung der Naturschutzbehörde ersetzt nicht die Zustimmung des Grundeigentümers.
Wo das Biwak aufhört
Die AOPK ČR zieht eine Linie, die für Wanderer wie für Fahrer zählt. Als Tábořeni gilt nicht das bloße Biwakieren, also eine einzige Nacht unter freiem Himmel, im Grunde ohne Unterstand und ohne Aufenthaltsspuren, vor allem ohne zurückgelassenen Müll. Bei schlechtem Wetter akzeptiert die Behörde ein einfaches Zeltdach wie Plane oder Tarp. In den národní přírodní rezervace, den nationalen Naturreservaten, ist auch das Biwak nicht möglich.
Fürs Fahrzeug steht auf derselben Seite: eine einzelne Übernachtung im Wohnmobil an einem Ort, an dem kein Verbot der Einfahrt und des Verweilens mit Kraftfahrzeugen gilt, erfüllt den Tatbestand meistens nicht. Kommt mehr dazu, mehrtägiger Aufenthalt, ein aufgebauter Unterstand, Kochen draußen oder Müll, kann es verbotenes Tábořeni werden (geprüft am 15. September 2026). Übersetzt in deinen Abend: schlafen im geschlossenen Fahrzeug auf einem Parkplatz, auf dem du legal parkst, ist etwas anderes als Markise, Stühle, Auffahrkeile und zwei Nächte. Die zweite Version ist die, die Ärger macht. Mehr dazu, wie diese Grenze in anderen Ländern verläuft, steht im Leitfaden zum Freistehen.
Was legal bleibt
Der normale Weg ist der Campingplatz, in Tschechien oft autokemp, und davon gibt es in jeder Ferienregion welche. Zwei Sonderfälle lohnen sich zu kennen, beide für Wanderer, nicht für Fahrzeuge.
Der Nationalpark Šumava hält sieben nouzová nocoviště vor, ausgewiesene Notnachtlager: Bučina, Hůrka u Prášil, Modrava, Nové Údolí, Pod Plešným jezerem, Poledník und Strážný. Sie sind ganzjährig von 18.00 bis 9.00 Uhr nutzbar, nur für eine Nacht, ohne jedes Feuer einschließlich Kocher, mit 5 bis 10 Zelten oder 10 bis 20 Personen je nach Standort, ohne Reservierung nach dem Prinzip wer zuerst kommt, steht zuerst (geprüft am 15. September 2026).
Im Krkonošský národní park gibt es das nicht. Die Verwaltung sagt, auf dem Gebiet des Parks ist Tábořeni nicht erlaubt, und die útulny, die Schutzhütten auf den Kämmen, dienen nur zum Abwarten von schlechtem Wetter, nicht zum Nächtigen.
Wo ein Schild an der Einfahrt oder die aktuelle Auskunft der Parkverwaltung etwas anderes sagt als eine Website, auch als diese hier, gewinnt das Schild. Was ein Verstoß anderswo in Europa kostet, steht im Vergleich der Strafen fürs Wildcampen. Für das Nachbarland mit der komplizierteren Lage gibt es Wildcampen in Österreich, und alle Länderseiten liegen unter Regeln.
Sources
- Chci tábořit ve zvláště chráněném území, Agentura ochrany přírody a krajiny ČR
- Návštěvní řád, I. Základní pravidla na území KRNAP, Správa Krkonošského národního parku
- Časté dotazy, Správa Krkonošského národního parku
- Nouzová nocoviště, Správa Národního parku Šumava
- Aby v přírodě nehořelo, Hasičský záchranný sbor ČR
- Povolení k vjezdu do lesa, Lesy České republiky, s. p.
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